Sensorikschleusen
Die Sensorikschleuse besteht aus zwei sich folgenden gegenseitig
verriegelten Türen, deren Zwischenraum mit Sensoren derart
überwacht wird, dass nur eine einzelne Person eintreten kann. Die
Legitimation erfolgt vor oder innerhalb des Schleusenraumes. In
Ausgangsrichtung ist die Schleuse frei begehbar.
Zum Zutritt von Personengruppen, zum Transport sperriger Güter oder
in Notfällen können beide Türen aufgesteuert werden.
Einbruchhemmung, Beschusshemmung, Rauch- und Brandabschluss sind
möglich.
Gallerie
Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht