Brandschutz - Grundsätze der Bauausführung
Bei der Bauausführung moderner Industrieanlagen wird heute eine hohe Flexibilität mit der Möglichkeit der Anpassung an veränderte betriebliche Abläufe gefordert. Das dabei die Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes und der verständliche Wunsch des Bauherrn nach Gebäuden ohne Zwischenwände und Türen in Einklang zu bringen sind, ist sicher keine leichte, aber auch keine unüberwindliche Aufgabe. Wenn nach dem Grundsatz, Brandabschnitte so klein wie möglich und nur so groß wie nötig verfahren wird, sind hier durchaus vernünftige Lösungen zu erzielen.
Durch Brandwände und Brandschutztüren als
Feuerschutzabschlüsse können Brandabschnitte gebildet werden, die
im Brandfall geschlossen sein müssen. Diese Brandschutztüren werden
im Normalfall durch elektromagnetische Feststelleinrichtungen oder
Haftmagnete offen gehalten. Wenn sich jedoch Rauch entwickelt,
müssen diese Türen kontrolliert und selbstständig und gedämpft
schließen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Vorschriften des
Brandschutzes sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO)
geregelt. Um die Zuständigkeit der Länder einerseits und eine
gewisse Einheitlichkeit andererseits sicher zu stellen, wurde als
Grundlage für die LBO die Musterbauordnung (MBO) im Jahre 1993
verabschiedet und 1996 angepasst. In fast allen 16 Bundesländern
wurden die bestehenden Landesbauordnungen in den letzten Jahren der
stetig fortgeschriebenen MBO angepasst. In §18, Abs.1 der LBO von
Baden-Württemberg heißt es hinsichtlich des Brandschutzes:
“Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der
Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der
Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und
Tieren vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten
und die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist.“
Die Forderung, der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen, umfasst auch Vorkehrungen zum Schutz gegen die Ausbreitung von Rauch als Folge eines Schadenfeuers. Dieses kann z.B. durch den Einbau von rauchdichten Türen geschehen.