Elektroakustische Anlagen (ELA) zur Notfall-Alarmierung
An Elektroakustische Anlagen (ELA), die als Notfall-Alarmierungssystem eingesetzt werden, sind hohe Anforderungen zu stellen. Die Realisierung der Anlagenkonzeption muss unter Berücksichtigung sämtlicher geltender nationaler und internationaler Normen vorgenommen werden
- VDE/DIN/EN/IEC 65 und Einhaltung der EMV
- DIN EN 50065/50081/55020/55022
- DIN VDE 0848 Teil 1-4, 0843 und 0845 (Überspannung/Statische Elektrizität)
- EN 60849
- DIN VDE 0800/0804/0828 in Bezug auf die Selbstüberwachung des Systems vom Mikrofon bis zum Installationsbereich mit permanenter Überwachung und Einzel-Fehlermeldung/Sammelstörmeldung der Systemtechnik zur Weiterleitung an die Gebäudeleittechnik
- der derzeit gültigen Qualitätsrichtlinien des Zentralverbandes der Elektroindustrie (ZVEI), Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik sind durch dementsprechende Auswahl der Anlagentechnik zu beachten und einzuhalten
Geforderte ELA-Funktionen:
- Die gesamte elektroakustische Anlage soll für Notruf- und
Rufdurchsagen mit freiwählbaren und programmierbaren
Gongankündigungen, für gezielte Alarmierungen mit
Räumungsanweisungen und eine Musikübertragung in bester Qualität
eingesetzt werden. Dafür wird das Objekt mit allen Nebenräumen in
Lautsprecher-Kreise für Einzelruf aufgeteilt.
- Bei Durchsagen in einen Lautsprecherkreis dürfen die geschalteten Programme in den übrigen Bereichen nicht unterbrochen werden.
- Eine Auslösung eines Alarmsignals durch die Brandmeldeanlage
soll im Gefahrenfall automatisch auf die vorprogrammierten
Lautsprecherlinien erfolgen.
- Als Alarmsignal wird einheitlich das Gefahrensignal für
Versammlungsstätten/Arbeitsstätten gemäß DIN EN 457 (DIN 33404 Teil
3) verwendet.
- Gezielte Räumungsanweisungen werden digital als WAV-Datei gespeichert und automatisch in den jeweils betroffenen Gebäudeabschnitten durch die Branddetektion der Brandmeldezentrale über überwachte Schnittstellen ausgelöst.
- Unterzentralen in abgesetzten Gebäuden mit Eigenprogramm sind
an die Hauptzentrale anzuschalten und in die Überwachung der
Hauptzentrale zu integrieren.
- Fremdsysteme zur Musikeinspielung sowie
Hintergrund-Musikprogramme über die Alarmierungsanlage sind für die
Sicherstellung einer hohen Sprachverständlichkeit stumm zu
schalten.
- Das Alarmierungs-System ist mit einer Notstromanlage für mind. 30 Minuten Räumung sowie einer Bereitschaftszeit gemäß Vorgaben der örtlichen Sicherheitsorgane auszurüsten.
- Die Reservestromversorgung ist zu überwachen.
Der Betriebszustand des Notfall-Alarmierungssystem ist durch kontinuierliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten einer spezialisierten Fachfirma des Herstellers
als Meldesystem der Brandmeldeanlage einsatzbereit und funktionsfähig sicher zu stellen. Gem. EN 60849 ist ein Wartungsvertrag ab zu schließen, Störungen sind in einem Betriebshandbuch beim Betreiber zu dokumentieren.