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Umwehrung

Als Umwehrung werden im Bauordnungsrecht bauliche Vorrichtungen bezeichnet, die vor einem Absturz schützen, etwa an Treppen, Podesten, Galerien oder Balkonen. Sie können beispielsweise als Geländer oder Brüstung ausgeführt sein. Nach der Musterbauordnung sind grundsätzlich Flächen zu umwehren, die zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als einen Meter tiefer liegende Flächen grenzen. In Bayern gilt für solche Flächen grundsätzlich eine Grenze von mehr als 50 Zentimetern; die Bayerische Bauordnung sieht eine Ausnahme vor, wenn eine Umwehrung dem Zweck der Fläche widerspricht. 

Die Musterbauordnung verlangt außerdem Umwehrungen an den freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen. Nach DIN 18065 sind freie Seiten von Treppenläufen und Treppenpodesten mit einem Geländer zu sichern, wenn die angrenzende Fläche mehr als einen Meter tiefer liegt. Da sich die Landesbauordnungen im Detail unterscheiden, sollte immer die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geprüft werden.

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Fachwissen zum Thema

Faltwerktreppe mit Brüstungsgeländer aus Stahl im Hotel Lamaison in Saarlouis.

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Treppenelemente

Geländer

Ein Geländer dient in erster Linie der Absturzsicherung. Welche Vorgaben muss es erfüllen? Welche Abstände sind einzuhalten?

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

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Geländerfüllung

Geländerfüllungen verbinden Sicherheit und Ästhetik – ihre Konstruktion, Materialwahl und Befestigung spielen eine entscheidende Rolle für Funktionalität und Gestaltung.

Filigranes Treppengeländer im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin

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Geländermaterialien

Metall, Holz, Glas – Welches Material eignet sich für welchen Anwendungsbereich?

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, hier als Beispiel das Glasgeländer einer Stahltreppe im Firmengebäude DSV in Krefeld.

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Treppenelemente

Glasgeländer

Bei der Planung von Glasgeländern als Absturzsicherung wird nach Art der Halterung zwischen einseitig bzw. zweiseitig gehaltenem oder punktgehaltenem Glas unterschieden.

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