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Überdeckung

Um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern, müssen sich bei Dachdeckungen mit Schiefer (u.a. bei der Altdeutschen Deckung, Schuppen- oder Rechteck-Deckung) die einzelnen Schiefersteine gegenseitig überlagern. Die Bereiche, in denen zwei Schiefer übereinanderliegen, werden Überdeckung genannt.  Sie sind in den Fachregeln für jede Deckart genau festgelegt. Dabei wird zwischen der Höhenüberdeckung (Überdeckung im Kopfbereich der Steine) und der Seitenüberdeckung unterschieden.
 
Wie der Begriff nahelegt, bezeichnet die Seitenüberdeckung den Bereich eines Schiefersteins, der seitlich von einem nächsten überdeckt wird. Die Mindestseitenüberdeckung bei der Altdeutschen Deckung mit normalem Hieb beträgt z.B. 29% der Steinhöhe, mindestens jedoch 50 mm. Die Mindestseitenüberdeckung bei der Schuppendeckung an der Fassade wird durch die Decksteinhöhe, den Hieb und den Fersenversatz bestimmt.
 
In dem unten aufgeführten Kapitel „Deckungsarten“ sind die geforderten Maße der Seitenüberdeckung für jede einzelne Schieferdeckung aufgeführt.

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