Überdeckung
Um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern, müssen sich bei
Dachdeckungen mit Schiefer
(u.a. bei der Altdeutschen Deckung, Schuppen- oder
Rechteck-Deckung)
die einzelnen Schiefersteine gegenseitig überlagern. Die Bereiche,
in denen zwei Schiefer übereinanderliegen, werden Überdeckung
genannt. Sie sind in den Fachregeln für jede Deckart genau
festgelegt. Dabei wird zwischen der Höhenüberdeckung
(Überdeckung im Kopfbereich der Steine) und der Seitenüberdeckung
unterschieden.
Wie der Begriff nahelegt, bezeichnet die Seitenüberdeckung den
Bereich eines Schiefersteins, der seitlich von einem nächsten
überdeckt wird. Die Mindestseitenüberdeckung bei der Altdeutschen
Deckung mit normalem Hieb
beträgt z.B. 29% der Steinhöhe, mindestens jedoch 50 mm. Die
Mindestseitenüberdeckung bei der Schuppendeckung an der Fassade
wird durch die Decksteinhöhe, den Hieb und den Fersenversatz
bestimmt.
In dem unten aufgeführten Kapitel „Deckungsarten“ sind die
geforderten Maße der Seitenüberdeckung für jede einzelne
Schieferdeckung aufgeführt.
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Fachwissen zum Thema
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