_Fliesen und Platten
Überzähne
Bei Überzähnen handelt es sich um einen Höhenversatz zwischen zwei benachbarten Platten. Die Höhe von Überzähnen bei keramischen Belägen und Natursteinbelägen ist in den jeweiligen DIN-Normen nicht geregelt. Lediglich in DIN 18333 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Betonwerksteinarbeiten ist für die Ausführung der Beläge eine maximale Höhe der Überzähne von 1,5 Millimetern angegeben.