UV-Durchlässigkeit
Die im Sonnenlicht enthaltene ultraviolette Strahlung fördert
ganz allgemein das subjektive Wohlbefinden von uns Menschen und
regt in der Haut die Bildung von Vitamin D an. Gleichzeitig ist sie
für verschiedene Gesundheitsschädigungen verantwortlich, von denen
Hautkrebs die gefährlichste ist. Aus diesem Grund sollten wir uns
nur in Maßen, bzw. geschützt, der direkten Sonneneinstrahlung
aussetzen. Das betrifft auch den Aufenthalt in Gebäuden,
insbesondere in solchen mit großflächigen Verglasungen aus
handelsüblichem Flachglas (Kalk-Natron). Dieses Glas ist für
UV-Strahlung
in einem Wellenlängenbereich von 400 – 315 nm durchlässig. Die
sogenannte UV-A-Strahlung fördert Sonnenallergien und birgt ein
hohes Melanomrisiko (schwarzer Hautkrebs). Zudem ist sie mit für
das Ausbleichen gefärbter und gestrichener Materialien wie
Textilien, Möbel, Bilder und Dokumente verantwortlich.
Zur Verringerung der UV-Durchlässigkeit können Verglasungen mit
speziellen Sonnenschutzbeschichtungen oder -folien ausgestattet
werden. Sie sorgen dafür, dass ein Großteil der schädigenden
Strahlung reflektiert wird. Wie hoch die Reflexion ist, hängt von
der jeweiligen Beschaffenheit, der Farbgebung sowie vom Material
der Beschichtung ab. In DIN EN 410 Glas im Bauwesen – Bestimmung
der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von
Verglasungen ist die Durchlässigkeit für ultraviolette
Strahlung von Verglasungen für den Wellenlängenbereich von 280 nm
bis 380 nm angegeben.
Die UV-Durchlässigkeit ist aber nicht nur bei Verglasungen ein
wichtiges Kriterium, sondern muss auch bei anderen
Sonnenschutzvorrichtungen berücksichtigt werden. Hier sind vor
allem Textilien für Markisen,
Rollos
oder Sonnenschirme zu nennen, die nur bei geeigneter Ausrüstung vor
ultravioletter Strahlung schützen. In welchem Maße sie das tun,
ermittelt die Internationale Prüfgemeinschaft für
angewandten UV-Schutz. Als Qualitätsinformation vergibt sie
dafür das Label UV-Standard 801.
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