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MVV TB

Auf Grundlage der Musterbauordnung (MBO) geben die einzelnen Bundesländer Landesbauordnungen heraus, die wiederum durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Auch dafür existiert eine allgemeine Vorlage: Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, abgekürzt MVV TB. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat sie im Mai 2025 neu herausgegeben.

Die Veröffentlichung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1 (MVV TB 2025/1) umfasst vier Teile: 

  • Teil A: Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind
  • Teil B: Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind
  • Teil C: Technische Baubestimmungen für Bauarten und für Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung
  • Teil D: Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen

Dem Brandschutz gewidmet ist Abschnitt A 2: Hier finden sich Erläuterungen zu Begriffen wie „nichtbrennbar“, „schwerentflammbar“, „hochfeuerhemmend“ und „feuerhemmend“, aber auch konkrete Angaben zu Trenn- und Brandwänden, Decken und Dächern, Notwendigen Treppenräumen und Fluren, Aufzügen, Wärmeabzugsgeräten, Feuerwehrfahrstühlen und vielem mehr. 

Teil D enthält mit Anhang 4 Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten wesentliche Angaben zu brandschutzbezogenen Eigenschaften von Baustoffen, Bauteilen und Bauprodukten; Anhang 14 Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung TR TGA beinhaltet konkrete Aussagen zu Brandmelde-, Alarmierungs-, Rauchabzugs- und Feuerlöschanlagen.

Auf der Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik ist die Musterverwaltungsvorschrift kostenlos zugänglich – entweder über ein eigenes Portal oder als downloadbares PDF (siehe Surftipps).

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