Zutrittskontrolle
Checkliste und Orientierungshilfe
Die Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Unbefugten den Zutritt zu den Verarbeitungsanlagen zu verwehren. Art und Umfang der notwendigen Sicherungsmaßnahmen zur Zutrittskontrolle richten sich nach der Sensibilität und der Menge der gespeicherten Daten. Der Landesbeauftagte für Datenschutz in Niedersachsen stellt deshalb eine entsprechende Checkliste zur Verfügung.
Die Checkliste Zutrittskontrolle kennzeichnet die Sicherheitsbereiche und beschreibt die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen.