Ausrüstung und Betrieb von PNA
Gallerie
Gemäß BGR139 müssen PNA so beschaffen sein, dass sie den
Anforderungen der Sicherheitsregeln entsprechen und nach dem
neuesten Stand der Technik aufgebaut sein sollten. Dabei werden
andere, ebenso sichere Lösungen nicht ausgeschlossen, wenn sie
mindestens den Anforderungen der Sicherheitsregeln oder den
technischen Regelungen anderer EU-Staaten entsprechen. In der
Praxis heißt das, dass Prüfberichte anderer EU-Staaten anerkannt
werden, wenn sie den deutschen Stellen gleichwertig sind.
Die Betätigungseinrichtungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein.
Bei Personen- oder technischem Alarm muss die Identität der auslösenden
PNG eindeutig in der Zentrale angezeigt werden. Ein weiterer wichtiger
Punkt ist die Lokalisierung bei ortsungebundenen Arbeiten. Hier ist
eindeutig gefordert, dass die Träger der PNG jederzeit lokalisiert
werden können. Diese Lokalisierung kann auf verschiedene Weise
erfolgen:
- Durch das willentliche Berühren eines passiven Transponders
oder durch das Auslesen eines Barcodes mit der entsprechenden
Ortskennung. Der Vorteil liegt dabei in der einfachen und
preiswerten Installation, da keine Stromversorgung benötigt
wird.
- Durch das Passieren von aktiven Transpondern, die mit der
entsprechenden Ortskennung programmiert sind. Diese sogenannten
Ortsbaken senden ihre Information entweder durch
Infrarotstrecken oder induktiv an das PNG. Auch die Übertragung auf
ISM (Industrial Scientific Medical)-Frequenzen (433 MHz) wird
inzwischen angeboten. Der Vorteil ist, dass der PNG-Träger
bezüglich der Lokalisierung nicht mehr aktiv werden muss und sich
ganz auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren kann. Ein Nachteil
ist der relativ hohe Installationsaufwand, wenn eine 220 Volt
Stromversorgung notwendig ist sowie der hohe Preis für die
Ortsbaken, der in der Regel um den Faktor 10 über den der passiven
Transponder liegt.
- Eine andere Lösung ist die Kombination zwischen passiven Transpondern und Ortsbaken.
Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht