Alarmarten PNA

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Personen-Notsignalgeräte (PNG) müssen mit mindestens einer Einrichtung ausgerüstet sein, mit der im Notfall willensunabhängig ein Alarm ausgelöst werden kann. Diese willensunabhängigen Auslösearten können sein:

  • Lagealarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst, sobald ein bestimmter Neigungswinkel des PNG überschritten wird (in der Regel 30-45 Grad)
  • Ruhealarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit bei Bewegungslosigkeit des PNG ausgelöst
  • Zeitalarm
    wird beim Ausbleiben einer angeforderten Quittung durch den Träger ausgelöst
  • Verlustalarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit nach Verlust des PNG ausgelöst
  • Fluchtalarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit bei hektischen Bewegungen des Trägers ausgelöst.
Vor Aussendung eines dieser Notsignale muss ein Voralarm ausgelöst werden, der die bevorstehende Aussendung eines Alarms ankündigt. Dadurch sollen versehentliche Alarme verhindert werden.

PNG müssen zusätzlich zu der Auslöseart "willensunabhängig" noch mit einer "willensabhängigen" Auslösevorrichtung ausgestattet sein. Die Bestätigungszeit dieser Einrichtung bis zur Auslösung des Notsignals darf höchstens 2 Sekunden betragen.
Bei PNA in Verbindung mit Sprechfunkeinrichtungen muss dieser Alarm auch bei Sprechfunkverkehr nach mindestens 30 Sekunden in der Empfangszentrale registriert werden. Dieses kann z.B. dadurch erreicht werden, indem die eingesetzten Handsprechfunkgeräte (HFG) mit einer Sprechzeitbegrenzung von 25 Sekunden ausstattet werden. Als Auslöser für diese Alarmart ist eine rote Taste vorgeschrieben, die gegen zufällige Auslösung gesichert sein muss (z.B. etwas versenkt angebracht oder nur durch den Einsatz einer gewissen Kraft auszulösen).
Je nach Gefährdungsgrad sind die Reaktionszeiten zu definieren. Die höchstzulässigen Reaktionszeiten sind in der Tabelle aufgeführt.

Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht

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