Der Begriff und Geltungsbereich „Sicherheitstechnik“

Der Begriff „Sicherheitstechnik“ steht für alle technischen Einrichtungen, die zum Schutz von Personen und Werten in Gebäuden installiert und betrieben werden. Es handelt sich also um die technische Gebäudesicherheit einschließlich der technischen und organisatorischen Schnittstellen zu angrenzenden Systemen wie Gebäudeleit- und -managementsystemen (HLK), Personal- und Betriebsdatenerfassung, IT-Sicherheit, Notfallsplanung und Katastrophenmanagement, Aufzugssteuerungen, Enerige- und Regeltechnik, Lichtregelung und Beschattungstechnik, etc. .

Sicherheitstechnik hat grundsätzlich drei Wirkungsziele:

  • Technische Prävention durch Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen, auch Sicherungstechnik genannt
  • Frühzeitige Erkennung und Meldung von Schutzverletzungen, auch Sicherheitsmelde- und -überwachungstechnik bezeichnet
  • Intelligente Vernetzung mit angrenzender Haus- und Gebäudetechnik, meist als sicherheitstechnische Systemintegration beschrieben
Während die Sicherungstechnik die Vorbeugung und den Schutz vor Angriffen zum Ziel hat (Einbruch, Feuer, Rauch, Beschuss, Explosion, Wasser, Gas), übernimmt die Melde- und Überwachungstechnik die Alarmierung zur effektiven Schadensbekämpfung und Verfolgung.

Einrichtungen zur Schadensbegrenzung und –behebung werden meist nicht der Sicherheitstechnik hinzugerechnet.
Objektadäquate Sicherheitslösungen basieren auf einem Objekt umfassenden Sicherheitskonzept bei dem das Spannungsdreieck von Sicherheits-, Organisations- und Komfortanforderungen auf ausgewogene Art und Weise umgesetzt werden konnte.