Gitter vor Bauwerksöffnungen
Arten und Dimensionierung des Einbruchschutzes
Für die Sicherheit von Gebäuden ist eine mechanische Einbruchhemmung nach wie vor elementar. Bauwerksöffnungen wie Fenster und Türen können einbruchhemmend ausgeführt sein, einen zusätzlichen Schutz vor Einbruch (oder Ausbruch) bieten Gitterelemente. Je nach Einsatzort können solche Gitter fest installiert sein – beispielsweise in Fensterlaibungen und Lichtschächten. Sie können aber auch als beweglich montierte Elemente, die sich öffnen und schließen lassen, vor und hinter Türen oder als Roll- und Scherengitter vor Fensterläden zum Einsatz kommen. Vor dem Einbau eines Gitters muss die Funktion der zu schützenden Öffnung genau geklärt werden.
Gallerie
Entscheidend für den Widerstandswert eines Gitters sind dessen Montage und Dimensionierung, das Material und die Abstände zwischen den Gitterstäben. Als durchstiegfähig gilt eine Öffnung mit lichten Maßen von mind. 400 mm x 250 mm bei einem Rechteck, mind. 400 mm x 300 mm bei einer Ellipse und mind. 350 mm Durchmesser bei einem Kreis. Diese Maße dürfen also keinesfalls überschritten werden. Des Weiteren sollte der Abstand von 30 mm zwischen Fassade und Gitter nicht überschritten werden, Befestigungspunkte müssen mindestens 100 mm von der Fassadenöffnung entfernt liegen.
Die Kreuzungspunkte der Gitterstäbe sollten fest miteinander
verbunden bzw. verschweißt sein. Das Material muss so dimensioniert
sein, dass sich das Gitter nicht einfach auseinanderbiegen lässt.
Die Wahl des Materials ist abhängig von der zu erreichenden
Widerstandsklasse (Klasse N für begrenzten Schutz sowie A, B und C
für den definierten Schutz gegen Einbruchversuche mit C für
maximalen Schutz). In den höheren Widerstandsklassen wird
gehärteter Stahl eingesetzt. Die Befestigungspunkte sind am besten
nicht angreifbar oder aber so zu sichern, dass sie nicht demontiert
werden können. Eine Verankerung im Mauerwerk sollte also möglichst
tief erfolgen, Schraubenköpfe müssen aufgebohrt oder versiegelt
sein.