Angriffhemmende Verglasungen
Widerstand gegen Wurfgeschosse, Hammerschläge, Beschuss und Sprengstoff
Gallerie
Sollen Fenster einbruchhemmend wirken, kommt der Verglasung
als Bauteil mit der größten anteiligen Fläche eine besondere
Bedeutung zu. Angriffhemmende Verglasungen sind in der Regel
transparent oder transluzent und setzen einer definierten
Gewalteinwirkung einen bestimmten Widerstand entgegen. Sie bestehen
aus einer oder mehreren Glasscheiben mit oder ohne
Kunststoffscheibe(n) sowie Kunststofffolien. Die DIN EN 356
– Glas im Bauwesen –
Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und
Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff
befasst sich mit dem Widerstand gegen manuelle Angriffe und
unterscheidet
- Durchwurfhemmung
und - Durchbruchhemmung.
Durchbruchhemmende Verglasungen sind geeignet für Gebäude mit hohen Sicherheitsanforderungen wie zum Beispiel Banken. Geprüft wird hier der Widerstand gegen Hammer- und Axtschläge. Entscheidend ist die Anzahl der Schläge bis zum Erzielen einer Öffnung von 40 x 40 cm im Glas. So werden die Produkte in drei verschiedene Widerstandsklassen eingeteilt (P6B bis P8B).
Mit dem Widerstand von Verglasungen gegen Beschuss befasst sich die DIN EN 1063 – Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss mit dem Widerstand von Verglasungen gegen Sprengwirkung die DIN EN 13541 – Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen Sprengwirkung:
- Durchschusshemmung
- Sprengwirkungshemmung
Sprengwirkungshemmende Verglasungen bieten dem Druck und Impuls einer bestimmten Stoßwelle (erzeugt in einem Stoßrohr) Widerstand. Geprüft werden Verglasungsgrößen von etwa 1m²; eingeteilt werden die Produkte in vier verschiedene Widerstandsklassen (ER 1 bis ER 4).
Angriffhemmende Gläser erhöhen die Gebäudesicherheit und können sich auch bei einer Gebäudeversicherung auszahlen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge der Sachversicherer ist abhängig von der Qualität der mechanischen Sicherungseinrichtungen - also auch der Verglasungen. Der VdS Schadenverhütung prüft einbruchhemmende Verglasungen nach seiner Richtlinie 2163 – Richtlinie für mechanische Sicherungstechnik – Einbruchhemmende Verglasungen – Anforderungen und Prüfmethoden mit teilweise noch anspruchsvolleren Prüfungen als denjenigen, die in der DIN EN 356 festgelegt sind.