Zeiterfassung: Arten
Bereits 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in Deutschland die Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtend ist. Dies bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022. Seither sind Arbeitgebende verpflichtet, Mitarbeitenden ein System zur Zeiterfassung zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass dieses auch zur Arbeitszeiterfassung verwendet wird.
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Zeiterfassung muss dabei aber nicht heißen, dass Modelle wie Vertrauensarbeitszeit abgeschafft werden müssen; die Aufzeichnung der Arbeitszeit dient zum Schutz der Arbeitnehmenden, indem die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz und damit der gesetzlich geregelten werktäglichen Arbeitsstunden, Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Zwar kann die Aufgabe der Zeiterfassung an die Arbeitnehmenden
delegiert werden, doch heutige Arbeitsmodelle wie flexible
Arbeitszeiten in der New Work, Homeoffice oder Remote Work stellt
Arbeitgebende diesbezüglich vor organisatorische Herausforderungen.
Die Stechuhr kann für ein modernes Büro also nicht alleiniges
Mittel zur Zeiterfassung sein. Doch es gibt mittlerweile zahlreiche
Alternativen, die nicht nur für Arbeitnehmende den Aufwand
minimieren, sondern auch nützliche Zusatz-Features bieten:
- In der Einführung wohl den geringsten Aufwand macht die
manuelle Zeiterfassung, in der die Mitarbeitenden
handschriftlich auf Papier ihre Arbeitszeiten notieren. Die
manuelle Zeiterfassung ist für die Mitarbeitenden oft aufwendig,
ist weder im Sinne eines digitalen, papierlosen Büros, noch bietet
diese Form einfache Möglichkeiten der Auswertung.
- Komfortabler ist die elektronische Zeiterfassung. Hier
wird die Arbeitszeit über digitale Systeme, beispielsweise über
Tabellenkalkulationen, spezielle Software, Handy-Apps oder
Online-Tools festgehalten. Arbeitgebende können Projekte teilweise
mit Budgethinterlegung und Leistungsphase/Aufgaben eingegeben, sodass die
Arbeitnehmenden ihre Zeiten nur noch auf die Projekte buchen
müssen.
- Während die traditionelle Stempeluhr lediglich
Arbeitsbeginn und -ende erfassen konnte und jeder Mitarbeitende
seine Stempelkarte haben musste, können moderne Systeme Beginn,
Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen und werden damit
dem BAG-Urteil gerecht. Sie können außerdem über digitale
Funktionen verwaltet werden. Statt über die Stempelkarte kann das
Einloggen mittlerweile mit RFID-Chips, Fingerabdruck,
Gesichtserkennung oder Iris-Scan erfolgen.
- Den wenigsten Aufwand für die Mitarbeitenden bieten Sensoren, die in Bürostühlen, Computern oder in Arbeitsräumen und an Arbeitsinseln der automatischen Zeiterfassung dienen. Sie erkennen die Anwesenheit und Aktivität von Personen. Die aufgenommenen Daten können durch die Mitarbeitenden überprüft, ggf. bearbeitet und als Zeiteinträge gespeichert werden.
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Mit modernen Systemen dient die Zeiterfassung nicht nur der
Pflichterfüllung, sondern kann auch als sinnvolles Controlling-Tool
zur Ressourcenplanung (Mitarbeitende, Budget),
Urlaubsverwaltung und Abrechnung genutzt werden. -ul
Fachwissen zum Thema
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