Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2
Planungsgrundlagen für Wohnungen
Die Norm DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen besteht aus zwei Teilen: Teil 1 befasst sich mit der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Teil 2 mit der Barrierefreiheit in Wohnungen.
Gallerie
Die Anforderungen der DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen sollen zu Nutzungserleichterungen führen für Menschen
- mit Seh- oder Hörbehinderung
- mit motorischen Einschränkungen
- die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
- die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
- mit kognitiven Einschränkungen
- die bereits älter sind
- die noch jung sind (Kinder)
- mit Kinderwagen oder Gepäck
Mithilfe dieser Norm lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten und damit nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Gallerie
Die wichtigsten Forderungen der DIN 18040-2 für Sanitärräume
- Drehflügeltüren müssen nach außen zu öffnen sein und auch von
außen entriegelt werden können.
- Wände von Sanitärräumen müssen bauseits so ausgebildet werden,
dass es möglich ist, senkrechte und waagerechte Stütz- oder
Haltegriffe anzubringen (neben der Toilette sowie
im Bereich der Dusche und Wanne).
- Alle Ausstattungselemente müssen sich optisch deutlich von
ihrer Umgebung abheben.
- Armaturen müssen als Einhebelarmaturen mit
schwenkbarem Auslauf und verlängertem Hebel ausgebildet sein. Bei
einer berührungslos bedienbaren Armatur ist eine
Temperaturbegrenzung erforderlich.
- Die Dusche muss stufenlos begehbar und mit rutschhemmender
Oberfläche ausgebildet sein.
- Waschtische für Rollstuhlnutzer müssen unterfahrbar sein. Der
Spiegel muss mindestens 1,00 m hoch und direkt über dem Waschtisch
angebracht sein. Neben dem Waschtisch muss ein Handtuchhalter zugleich als Halte- und Stützgriff
fungieren.
- Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte,
Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen Einschränkungen. Die
Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten beträgt in der Regel 1,20 x
1,20 m (bei Doppelwaschtischen 1,95 x 1,95 m), für Rollstuhlfahrer
ist eine Fläche von mindestens 1,50 x 1,50 m erforderlich (siehe
zum Thema: Barrierefreie WCs). Die minimal notwendige
Abstandsfläche zwischen Waschtisch und WC oder Dusche
beträgt 20 cm.
- Im Wohnbereich eines Rollstuhlnutzers ist bei der Nutzung ab drei Personen eine separate Toilette mit Waschbecken vorzusehen.
Fachwissen zum Thema
Erlau | Eine Marke der RUD Gruppe | Kontakt +49 7361 504-0 | objekteinrichtung@erlau.com