Barrierefreie Sanitärausstattung
Begriffe, Regeln und nutzungsbezogene Ausstattung
Der Begriff „barrierefrei“ wird in der Regel mit den Normen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude sowie DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen in Verbindung gebracht. Als barrierefrei gelten Bereiche, Produkte oder Systeme, die für einen Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Gallerie
Für eine barrierefreie Ausstattung von Bädern, Duschen und Toilettenanlagen sind nicht nur die Raumkubatur, also ausreichende Bewegungsflächen, Türöffnungsmaße, etc. zu beachten, sondern auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der angeglichenen Hilfsmittel. Für die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel als Einrichtungsbestandteile sind nachfolgend aufgeführte Aspekte zu beachten:
- Die CE-Kennzeichnung
- Die DIN EN 12182 Technische Hilfen für behinderte Menschen - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
- An Stelle des früher geltenden GS-Zeichens ist die Konformität mit dem Medizin-Produkt-Gesetz (MPG) § 93/42 als EU-Gesetz einzuhalten, hier u.a. für Dusch-/Wannensitze, Klappgriffe, etc.
- Zertifikatsnachweis
- Ergonomisch richtige Rohrdurchmesser (32 mm)
- Sichere Greifflächen durch Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil
- Sichere Umsetzhilfen, u.a. durch Stopp-Funktion bei Belastung und verwindungsfreiem starren Leiterelement
Gallerie
Hinweis: Wichtig ist eine Unterscheidung der nutzerbezogenen Ausstattung und der angeglichenen Hilfsmittelausstattung. Hierbei wird nach vier Hauptgruppen unterschieden:
- Senior*in: bewegungs-/ mobilitätseingeschränkt
- Senior*in: behindert/ Rollstuhlfahrer*in
- Heim: Pflegefall
- Hotel: Landesbaurecht (LB0): öffentliche Einrichtungen: Kaufhäuser, Verwaltung, Schule, Kindergärten, Bäder
Fachwissen zum Thema
Erlau | Eine Marke der RUD Gruppe | Kontakt +49 7361 504-0 | objekteinrichtung@erlau.com