Barrierefreie Sanitärausstattung

Begriffe, Regeln und nutzungsbezogene Ausstattung

Der Begriff „barrierefrei“ wird in der Regel mit den Normen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude sowie DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen in Verbindung gebracht. Als barrierefrei gelten Bereiche, Produkte oder Systeme, die für einen Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

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Für eine barrierefreie Ausstattung von Bädern, Duschen und Toilettenanlagen sind nicht nur die Raumkubatur, also ausreichende Bewegungsflächen, Türöffnungsmaße, etc. zu beachten, sondern auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der angeglichenen Hilfsmittel. Für die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel als Einrichtungsbestandteile sind nachfolgend aufgeführte Aspekte zu beachten:

  • Die CE-Kennzeichnung
  • Die DIN EN 12182 Technische Hilfen für behinderte Menschen - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
  • An Stelle des früher geltenden GS-Zeichens ist die Konformität mit dem Medizin-Produkt-Gesetz (MPG) § 93/42 als EU-Gesetz einzuhalten, hier u.a. für Dusch-/Wannensitze, Klappgriffe, etc.
Ferner ist die Funktions- und Greifsicherheit zu beachten durch:
  • Zertifikatsnachweis
  • Ergonomisch richtige Rohrdurchmesser (32 mm)
  • Sichere Greifflächen durch Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil
  • Sichere Umsetzhilfen, u.a. durch Stopp-Funktion bei Belastung und verwindungsfreiem starren Leiterelement

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Hinweis: Wichtig ist eine Unterscheidung der nutzerbezogenen Ausstattung und der angeglichenen Hilfsmittelausstattung. Hierbei wird nach vier Hauptgruppen unterschieden:

  • Senior*in: bewegungs-/ mobilitätseingeschränkt
  • Senior*in: behindert/ Rollstuhlfahrer*in
  • Heim: Pflegefall
  • Hotel: Landesbaurecht (LB0): öffentliche Einrichtungen: Kaufhäuser, Verwaltung, Schule, Kindergärten, Bäder

Fachwissen zum Thema

Unter dem Waschtisch muss ein ausreichender Beinraum vorhanden sein.

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Barrierefreiheit

Anforderungen an barrierefreie Bäder

Sanitärräume werden leider häufig zu klein bemessen. Dies schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von der...

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

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Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010)...

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

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Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

Für Wohnungen, die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

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Barrierefreiheit

Barrierefreie WCs

Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen...

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Barrierefreie Bäder

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

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Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten.

Barrierefreie Sanitärausstattung

WC und Dusche sind mit Haltegriffen auszustatten. Griffe mit Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil sind besonders sicher.

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Für barrierefreie Bäder, Duschen und Toilettenanlagen sind neben der Raumkubatur auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der Hilfsmittel zu beachten.

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

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In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010)...

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

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Für Wohnungen, die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Barrierefreie WCs

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

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Barrierefreies Bad

Ein barrierefreies Bad der Marke Erlau vereint Praxistauglichkeit mit Komfort und Eleganz.

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