Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010) sind Planungsgrundlagen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden wie z.B. Museen und Schulen, Krankenhäusern und Büros, Gaststätten und Garagen festgelegt. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Anforderungen in Bezug auf barrierefreie Toiletten, Waschplätze und Duschplätze zusammengefasst.

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Allgemein

  • Als Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten sind 1,50 x 1,50 m vorgeschrieben.
  • Armaturen müssen als Einhebelarmatur oder berührungslos ausgebildet sein, letztere dürfen nur mit Temperaturbegrenzung (maximal 45°C beim Auslaufen) eingesetzt werden.
  • Türen von barrierefreien Sanitärräumen müssen sich von außen entriegeln lassen,  Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen.

Barrierefreie Toiletten

  • Jede Sanitäranlage muss mindestens über eine barrierefreie Toilette verfügen.
  • Die Sitzhöhe des WC-Beckens sollte zwischen 46 cm und 48 cm liegen, eine Rückenlehne muss im Abstand von 55 cm hinter der Vorderkante des WC vorgesehen werden. 
  • Der Nutzer der Toilette muss die Spülung im Sitzen mit der Hand oder dem Arm bedienen können. Auf jeder Seite der Toilette ist ein mindestens mit 100 kg belastbarer, hochklappbarer Stützgriff erforderlich, der über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragt.

Barrierefreie Waschplätze

  • Ein Waschtisch muss um mindestens 55 cm, ein Handwaschbecken um 45 cm unterfahrbar sein, damit ein Rollstuhlfahrer die Armatur aus dieser Position bedienen kann. Diese darf nicht mehr als 40 cm Abstand zum vorderen Rand des Waschtisches aufweisen.
  • Die vordere Kante des Waschtisches darf nicht höher als 80 cm sein, ein Spiegel mit einer Mindesthöhe von 100 cm muss sowohl aus der Sitz- als auch aus der Stehposition einsehbar sein.

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Barrierefreie Duschplätze

  • Duschplätze sind vorzugsweise als geneigte Flächen auszubilden und dürfen gegenüber dem angrenzenden Bodenbereich höchstens um 2 cm abgesenkt sein.
  • Bodenbeläge im Bereich von Duschen müssen rutschhemmend ausgebildet sein.
  • In 85 cm Höhe über OFF sind waagerechte Haltegriffe vorzusehen. 
  • In 46 bis 48 cm Höhe über OFF ist ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich, der auf beiden Seiten mit hochklappbaren Stützgriffen (im Abstand von 65 bis 70 cm) ausgestattet ist. 
  • Seitlich der Sitzmöglichkeit ist eine Einhebel-Duscharmatur in Höhe von 85 cm über OFF vorzusehen.

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