Barrierefreie Sanitärausstattung

Begriffe, Regeln und nutzungsbezogene Ausstattung

Der Begriff „barrierefrei“ wird in der Regel mit den Normen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude sowie DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen in Verbindung gebracht. Als barrierefrei gelten Bereiche, Produkte oder Systeme, die für einen Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Dusche mit Klappsitz und Wellgrip-Haltegriff für das Pflegebad.
Für die Auswahl geeigneter Hilfsmittel als Einrichtungsbestandteile sind verschiedene Vorgaben zu berücksichtigen.

Für eine barrierefreie Ausstattung von Bädern, Duschen und Toilettenanlagen sind nicht nur die Raumkubatur, also ausreichende Bewegungsflächen, Türöffnungsmaße, etc. zu beachten, sondern auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der angeglichenen Hilfsmittel. Für die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel als Einrichtungsbestandteile sind nachfolgend aufgeführte Aspekte zu beachten:

  • Die CE-Kennzeichnung
  • Die DIN EN 12182 Technische Hilfen für behinderte Menschen - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
  • An Stelle des früher geltenden GS-Zeichens ist die Konformität mit dem Medizin-Produkt-Gesetz (MPG) § 93/42 als EU-Gesetz einzuhalten, hier u.a. für Dusch-/Wannensitze, Klappgriffe, etc.
Ferner ist die Funktions- und Greifsicherheit zu beachten durch:
  • Zertifikatsnachweis
  • Ergonomisch richtige Rohrdurchmesser (32 mm)
  • Sichere Greifflächen durch Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil
  • Sichere Umsetzhilfen, u.a. durch Stopp-Funktion bei Belastung und verwindungsfreiem starren Leiterelement

Hinweis: Wichtig ist eine Unterscheidung der nutzerbezogenen Ausstattung und der angeglichenen Hilfsmittelausstattung. Hierbei wird nach vier Hauptgruppen unterschieden:

  • Senior*in: bewegungs-/ mobilitätseingeschränkt
  • Senior*in: behindert/ Rollstuhlfahrer*in
  • Heim: Pflegefall
  • Hotel: Landesbaurecht (LB0): öffentliche Einrichtungen: Kaufhäuser, Verwaltung, Schule, Kindergärten, Bäder

Fachwissen zum Thema

Unter dem Waschtisch muss ein ausreichender Beinraum vorhanden sein.

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Barrierefreiheit

Anforderungen an barrierefreie Bäder

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude sind Planungsgrundlagen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden festgelegt.

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Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

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Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Barrierefreiheit

Barrierefreie WCs

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