Feuerwehr Schlüsseldepots (FSD)
Immer dann, wenn vom Gesetzgeber der Einbau einer Brandmeldeanlage gefordert wird, muss auch der gewaltlose Zutritt zum Objekt sichergestellt sein. In den meisten Städten erfolgt dieser Zutritt ausschließlich über Schlüsseldepots.
Aber es gibt auch Ausnahmen: Immer dann, wenn ein Objekt statt auf die Feuerwehrleitstelle auf eine private Sicherheitsleitstelle geschaltet wird, ist zwar dem Gesetz Genüge getan, ist jedoch im Alarmfall der gewaltlose Zutritt nicht möglich ist, wird die Polizei geholt. Gemeinsam wird dann das Objekt gewaltsam geöffnet. Spätestens nach dem dritten Fehlalarm wird das für den Besitzer teuer, denn jeder Polizeieinsatz ist kostenpflichtig.
Die örtlichen Anschlussbedingungen sind so ausgelegt, dass nur
Schlüsseldepots passend zum Schließsystem eines Herstellers
eingebaut werden dürfen. Die Errichtung der Schlüsseldepots erfolgt
durch eine örtliche Errichterfirmen und ist sehr einfach. Ein
Erdaushub von 100 x 100 cm mit einer Tiefe von 80 cm genügt, um die
Edelstahlsäule VdS konform zu montieren.
Eine erhöhte Aufmerksamkeitswirkung kann durch den Einbau einer
Blitzleuchte erreicht werden.