BIM-Leistungskatalog
Vereinfachte Ausschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen
Bei öffentlichen Vergaben in Deutschland bildet die HOAI nicht nur die Grundlage zur Ermittlung des Honorars, sondern wird auch zur Beschreibung von Planungsleistungen hinzugezogen. Da sie aber methodenunabhängig als reines Preisrecht angelegt worden ist, entspricht sie nicht den Anforderungen an eine praxistaugliche Leistungsbeschreibung. Dadurch kommt es in der Praxis oftmals zu Missverständnissen: Die Leistungserwartungen der Vergabestellen kollidieren mit denen der Auftraggeber*innen, was zu Unstimmigkeiten und Nachträgen in BIM-Projekten führen kann. Vor diesem Hintergrund entwickelte die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau DEGES zusammen mit dem Verband Beratender Ingenieure (VOBI) und der Bundesingenieurkammer den BIM-Leistungskatalog: Darin sind BIM-Planungsleistungen präzise definiert, sodass sie entsprechend kalkuliert, erbracht und vergütet werden können.
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Der Leistungskatalog berücksichtigt die HOAI und nimmt Bezug auf die BIM-Anwendungsfälle aus dem Masterplan für die Digitalisierung im Bundesfernstraßen-Bau des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) von Oktober 2021. Diese sind als Baukasten-System individualisierbar und erlauben dadurch die präzise Formulierung zielgerichteter, an den spezifischen Projektanforderungen ausgerichtete Leistungsbeschreibungen. Die Steckbriefe der Anwendungsfälle wurden im Leistungskatalog in eine prägnante und allgemein verständliche Leistungsbeschreibung umgesetzt.
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Standardisierte Rahmenbedingungen für die Ausschreibung von
BIM-Leistungen
Mithilfe des BIM-Leistungskatalogs sollen bestehende Unsicherheiten bei der Leistungsbeschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen beseitigt und der BIM-Einsatz für alle Beteiligten verlässlicher, plan- und kalkulierbarer werden. Dabei ist er projektneutral formuliert und ist daher für verschiedene Projekttypen geeignet. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES unterzeichneten kürzlich eine gemeinsame Erklärung zur Nutzung des BIM-Leistungskatalogs. Damit soll der Einsatz von BIM im Fernstraßenbau gefördert werden.
Aus dem Inhalt (u.a.):
- Identifikation der gewünschten Anwendungsfälle
- Identifikation des Planungsbeteiligten
- Verankerung der Anwendungsfälle in der Leistungsbeschreibung des Planervertrages (LV) und Auswahl der Preisabfrage
- Verankerung der Anwendungsfälle und Lieferobjekte in der AIA
- Bepreisung durch den Bieter
- Eignungs- und Zuschlagskriterien für Vergaben der Planungsleistungen mit der BIM-Methode
Der BIM-Leistungskatalog steht zum kostenlosen Download auf der Webseite der DEGES zur Verfügung (siehe Surftipps).
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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