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Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz umfasst den betrieblichen und den abwehrenden Brandschutz. Er bildet das Pendant zu den technischen Brandschutzmaßnahmen. Zu seinen Aufgaben zählen Maßnahmen, wie z.B. die Schulung von Nutzern bzw. Mitarbeitern über das Verhalten im Brandfall, die Organisation, Wartung und Pflege von Fluchtwegen oder auch die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher.

Die Universität Köln, Bereich Arbeits- und Umweltschutz hat folgende Checkliste für den organisatorischen Brandschutz zusammengestellt:

  • Verhütung der Entstehung von Bränden und Explosionen: z. B. durch die Verringerung bzw. Beseitigung von Brandlasten, durch Maßnahmen gegen Brandstiftung, zeitlich und örtlich begrenzte Nutzungsbeschränkungen, Erlaubnisschein für Heißarbeiten

  • Begrenzung von Brandschäden: z. B. durch Freihaltung und jederzeitige Sicherstellung der Begehbarkeit der Rettungswege und der Flächen für die Feuerwehr, Planungen für den Gefahrfall hinsichtlich der Bekämpfung von Entstehungsbränden und der Organisation und Unterstützung von Evakuierungsmaßnahmen, Beseitigung von z. B. mittels Holzkeil gewaltsam offengehaltener Feuerschutzabschlüsse

  • Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen: z. B. Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen wie Feuerschutzabschlüssen und rauchdichten Türen, Brandschutz bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen, organisatorische Überwachung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen wie Brand-/Rauchmelder, Alarmierungseinrichtungen

  • Schulung der Beschäftigten im brandschutzgerechten Verhalten: z. B. durch Unterweisungen in der Bedienung von Feuerlöschern, Unterweisungen anhand der Brandschutzordnung, Räumungsübungen

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