Obergurt
Die freien Seiten von Treppen müssen mit Geländern gesichert werden, um Stürze zu verhindern. Der obere Abschluss eines Treppengeländers heißt Obergurt. Das Gegenstück dazu bildet der Untergurt. An Treppenläufen verlaufen die Gurte parallel zur Steigung, an Podesten hingegen horizontal.
Da die vorgeschriebenen Mindesthöhen für Obergurte 90 oder 110 Zentimeter betragen, liegen sie in vielen Fällen zu hoch, um auch als Handlauf zu dienen. Besonders bei Treppen, die Kinder nutzen, empfiehlt sich eine Handlaufhöhe von 85 bis 90 Zentimetern. Deshalb montiert man Handläufe nicht selten unterhalb des Obergurts am Geländer.
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
METALLART Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com