Optischer Signalgeber
Optische Signalgeber machen auf eine Gefahren- oder Notsituation mit weißem oder rotem Blitzlicht aufmerksam. Sie werden etwa dann eingesetzt, wenn die geforderte Lautstärke durch zentral angebrachte, akustische Signalgeber nicht erreicht werden kann, beispielsweise in langen Fluren. Ebenso empfehlen sich optische Signalgeber für Bereiche, in denen ein Gehörschutz getragen wird, etwa in Industriebetrieben. Außerdem ergänzen sie akustische Signalgeber überall dort, wo eine Alarmierung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gefordert ist.
Ob optische Signalgeber einzuplanen sind und welchen Anforderungen sie entsprechen müssen, ist der DIN EN 54-23: Brandmeldeanlagen – Teil 23: Feueralarmeinrichtungen – Optische Signalgeber sowie der DIN VDE 0833-2: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen zu entnehmen.
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