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M-HFHHolzR

M-HFHHolzR ist die Abkürzung für die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hoch feuerhemmende Bauteile in Holzbauweise. Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen an den Brandschutz für Holzbauten fest, dazu gehören die besonderen Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklasse 4, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen. Diese müssen nach den bauaufsichtlichen Vorschriften hoch feuerhemmend sein, allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen haben und ihre Dämmstoffe dürfen nur aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.

Fachwissen zum Thema

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Sonderbauten

Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen

Welche Regelungen gelten für überwiegend aus Holz errichtete Gebäude der GK 4 und 5? Was ist bei den eingesetzten Bauteilen, Anschlüssen und Öffnungen zu beachten?

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