Sicherheit, Brandschutz und Barrierefreiheit
Jede Sanierung eines Gebäudes ist eine gute Gelegenheit, den Brandschutz zu verbessern, um die Sicherheit von Personen und Sachwerten im Gebäude zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen, wie die Verwendung von nichtbrennbaren Materialien und die Schaffung von (neuen) Brandabschnitten, als auch organisatorische Aspekte, wie die Bereitstellung von Löschmitteln und die Schulung der Mitarbeitenden.
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Brandschutztechnische Anforderungen
Abhängig von der geplanten Nutzung sowie vorhandenen und neuen Gebäudestrukturen werden die Maßnahmen zum baulichen Brandschutz sowie Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen in einem Brandschutzkonzept festgelegt. Bereits vorhandene Brandschutzelemente müssen auf ihre Tauglichkeit und Leistungsfähigkeit geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
Bei Umnutzungen ändern sich die brandschutztechnischen Anforderungen in der Regel ebenfalls. Es können zusätzliche Maßnahmen wie Brandschutzwände, Notausgänge oder andere Anpassungen erforderlich sein. Bei einer Erweiterung der Nutzfläche oder einem Ausbau des Gebäudes können außerdem neue Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) gelten.
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Barrierefreiheit
Sanierungen bieten zudem die Gelegenheit, Gebäude barrierefrei zu gestalten, zum Beispiel durch schwellenlose Zugänge, Aufzüge und klare Orientierungshilfen. Eine barrierefreie Gestaltung erleichtert nicht nur Menschen mit Behinderung den Zugang, sondern erhöht die Nutzungsqualität für alle. Sie orientiert sich an den Planungsgrundlagen der DIN 18040, in der Anforderungen für barrierefreies Bauen in Deutschland definiert sind.
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