Verlegung neuer Abwasserleitungen unter Putz
Die Verlegung von zusätzlichen Abwasserleitungen unter Putz erfordert einen senkrechten Mauerschlitz mit großem Querschnitt. Dieser lässt sich nur herstellen, wenn das vorhandene Mauerwerk entsprechende Stärken aufweist, ein statischer Nachweis nach DIN 1053-1 vorliegt und wenn die Sanierung im unbewohnten Zustand stattfindet (Staub, Schutt).
Außenwände dürfen nur geschlitzt werden, wenn dadurch keine
neuen Kältebrücken entstehen, z.B. wenn die betroffene Wand im
Rahmen der Modernisierung eine ausreichend starke äußere
Wärmedämmung erhalten.
Der Anfall großer Schutt- und Staubmengen sowie die Ausführung
Schmutz- und Nässe erzeugende Nebenarbeiten (Beiputz) sind im
Bauablauf zu berücksichtigen.