Verlegung neuer Abwasserleitungen unter Putz

Die Verlegung von zusätzlichen Abwasserleitungen unter Putz erfordert einen senkrechten Mauerschlitz mit großem Querschnitt. Dieser lässt sich nur herstellen, wenn das vorhandene Mauerwerk entsprechende Stärken aufweist, ein statischer Nachweis nach DIN 1053-1 vorliegt und wenn die Sanierung im unbewohnten Zustand stattfindet (Staub, Schutt).

Außenwände dürfen nur geschlitzt werden, wenn dadurch keine neuen Kältebrücken entstehen, z.B. wenn die betroffene Wand im Rahmen der Modernisierung eine ausreichend starke äußere Wärmedämmung erhalten.
Der Anfall großer Schutt- und Staubmengen sowie die Ausführung Schmutz- und Nässe erzeugende Nebenarbeiten (Beiputz) sind im Bauablauf zu berücksichtigen.

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