Erneuerung von Abflussleitungen
Die Lage vorhandener Abwasserleitungen und der Platzbedarf für
neue Installationsschächte beeinflusst in der Altbaumodernisierung
alle Grundrissüberlegungen ganzentscheidend. Es ist daher für eine
erfolgreiche Altbaumodernisierung unabdingbar, vor Beginn der
ersten Planungsschritte die Lage und den Erhaltungszustand
vorhandener Abwasserleitungen und Schächte festzustellen
(Bestandsaufnahme) und als Ausgangsgröße in alle Überlegungen zur
Grundrissverbesserung einfließen zu lassen.
Vorhandene Schächte benutzen
Sofern keine schwer wiegenden Gründe dagegen sprechen, sind aus
Kostengründen und zur Beschleunigung des Bauablaufes vorzugsweise
die vorhandenen Schächte für neu zu verlegende Abflussleitungen zu
nutzen. Durch geschickte Planung ist es in der Regel möglich, neue
Sanitärgegenstände (Toiletten, Badewannen, Duschen, Waschbecken,
Spülen, Waschmaschinen) an vorhandene Fallstränge anzuschließen,
auch wenn sich die Sanitärgegenstände nach evtl. notwendiger
Grundrissänderung an anderer Stelle befinden als vorher. Innerhalb
von Vorsatzschalen können die Anschlussleitungen zu den Fallrohren
verzogen werden.
Neue Abwasserleitungen
Ist der Einbau neuer Abwasserschächte unvermeidlich, muss der
Platzbedarf der Fallstränge berücksichtigt werden. Für die
Unterbringung eines Abwasserrohres DN 100 ist eine
Schachtgrundfläche von etwa 15 x 15 cm erforderlich, um die
Befestigung der Leitung mit körperschallentkoppelten
Befestigungsmitteln sicherzustellen. Bei Vorwandinstallation mit
Verkleidung betragen die Außenmaße ca. 18 x 18 cm.
Die gebräuchlichsten Verfahren zur Unterbringung neuer
Abwasserleitungen sind:
- die Verlegung unter Putz in einem neu herzustellenden
Mauerschlitz,
- die Verlegung als Vorwandinstallation mit Verkleidung,
- die Verlegung in einem vorhandenen, nicht mehr genutzten
Kamin.
Zur Sicherstellung des erforderlichen Schallschutzes sollten Fallrohre ein hohes Eigengewicht besitzen. Die Ummantelung der Rohre mit mineralischen Dämmstoffen mit ebenfalls hohem Eigengewicht verbessert den Schallschutz zusätzlich. Alle Abwasserleitungen sind in Schellen mit schallentkoppelter Ausführung zu befestigen und dürfen keine Schallbrücken zum Rohbau aufweisen. Auf diese Weise wird die Wahrnehmbarkeit von Sanitärgeräuschen in den Nachbarwohnungen minimiert. Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau ist unbedingt zu beachten.