Erneuerung von Abflussleitungen

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Die Lage vorhandener Abwasserleitungen und der Platzbedarf für neue Installationsschächte beeinflusst in der Altbaumodernisierung alle Grundrissüberlegungen ganzentscheidend. Es ist daher für eine erfolgreiche Altbaumodernisierung unabdingbar, vor Beginn der ersten Planungsschritte die Lage und den Erhaltungszustand vorhandener Abwasserleitungen und Schächte festzustellen (Bestandsaufnahme) und als Ausgangsgröße in alle Überlegungen zur Grundrissverbesserung einfließen zu lassen.

Vorhandene Schächte benutzen
Sofern keine schwer wiegenden Gründe dagegen sprechen, sind aus Kostengründen und zur Beschleunigung des Bauablaufes vorzugsweise die vorhandenen Schächte für neu zu verlegende Abflussleitungen zu nutzen. Durch geschickte Planung ist es in der Regel möglich, neue Sanitärgegenstände (Toiletten, Badewannen, Duschen, Waschbecken, Spülen, Waschmaschinen) an vorhandene Fallstränge anzuschließen, auch wenn sich die Sanitärgegenstände nach evtl. notwendiger Grundrissänderung an anderer Stelle befinden als vorher. Innerhalb von Vorsatzschalen können die Anschlussleitungen zu den Fallrohren verzogen werden.

Neue Abwasserleitungen
Ist der Einbau neuer Abwasserschächte unvermeidlich, muss der Platzbedarf der Fallstränge berücksichtigt werden. Für die Unterbringung eines Abwasserrohres DN 100 ist eine Schachtgrundfläche von etwa 15 x 15 cm erforderlich, um die Befestigung der Leitung mit körperschallentkoppelten Befestigungsmitteln sicherzustellen. Bei Vorwandinstallation mit Verkleidung betragen die Außenmaße ca. 18 x 18 cm.
Die gebräuchlichsten Verfahren zur Unterbringung neuer Abwasserleitungen sind:

  • die Verlegung unter Putz in einem neu herzustellenden Mauerschlitz,
  • die Verlegung als Vorwandinstallation mit Verkleidung,
  • die Verlegung in einem vorhandenen, nicht mehr genutzten Kamin.
Schallschutz
Zur Sicherstellung des erforderlichen Schallschutzes sollten Fallrohre ein hohes Eigengewicht besitzen. Die Ummantelung der Rohre mit mineralischen Dämmstoffen mit ebenfalls hohem Eigengewicht verbessert den Schallschutz zusätzlich. Alle Abwasserleitungen sind in Schellen mit schallentkoppelter Ausführung zu befestigen und dürfen keine Schallbrücken zum Rohbau aufweisen. Auf diese Weise wird die Wahrnehmbarkeit von Sanitärgeräuschen in den Nachbarwohnungen minimiert. Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau ist unbedingt zu beachten.

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