Ensembleschutz
Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und
architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert
erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff
Ensembleschutz. Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz
oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren
Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den
Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile, die
laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig
wären.
Gallerie
Beispiele für die abzustimmenden Veränderungen sind:
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Erneuerung der Dachdeckung
- Anbringen von Balkonen
- Erneuerung von Kaminen
- Einbau von Dachflächenfenstern
- Einbau von Solaranlagen
- Anbringung von Vordächern
- Terrassen
- Anbringung von Satellitenanlagen
- Anbringung von Thermohäuten
- Neuanstrich der Fassade
- Änderung der Einfriedung
- Errichtung von genehmigungsfreien Nebengebäuden