Ensembleschutz

Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff Ensembleschutz. Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile, die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.

Beispiele für die abzustimmenden Veränderungen sind:

  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Dachdeckung
  • Anbringen von Balkonen
  • Erneuerung von Kaminen
  • Einbau von Dachflächenfenstern
  • Einbau von Solaranlagen
  • Anbringung von Vordächern
  • Terrassen
  • Anbringung von Satellitenanlagen
  • Anbringung von Thermohäuten
  • Neuanstrich der Fassade
  • Änderung der Einfriedung
  • Errichtung von genehmigungsfreien Nebengebäuden

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