DIN 18040-1 erleben: Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Viersen

Veranstaltungszeitraum
03. November 2026
Veranstaltungsort
Viersen

Das Seminar DIN 18040-1 erleben: Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden - Theorie trifft Praxis vermittelt praxisnah die zentralen Anforderungen der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude. Im Barrierefrei Park in Viersen erleben die Teilnehmenden mithilfe eines Rollstuhls, eines Alterssimulationsanzugs und der Simulation von Sehbeeinträchtigungen, welche Herausforderungen unterschiedliche Nutzergruppen im Alltag bewältigen müssen. Ergänzend werden konkrete Bauteile und Lösungsansätze, aktuelle Vorgaben sowie gebaute Beispiele und Rechtsprechung betrachtet. So lässt sich die Barrierefreiheit nicht nur normgerecht einordnen, sondern auch aus der Perspektive der Nutzenden nachvollziehen.

Themen u. a.:

  • Rampen: Wie fühlen sich 6 % Steigung an, wie verhält sich der Rollstuhl bei 8 %?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem geneigten Gehweg und einer Rampe? Wann findet welches Bauteil Anwendung?
  • Seitliche Anfahrbarkeit bei WCs: Welche Möglichkeiten gibt es bei zu geringer Raumbreite?
  • Türen: Welche Eigenschaften haben Auswirkungen auf die barrierefreie Nutzung einer Tür?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Menschen mit Seheinschränkungen oder Blindheit zu leiten?

Teilnahmegebühren: 140 EUR für Mitglieder; 280 EUR für Gäste

Veranstalter*in: Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Fachwissen zum Thema

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude sind Planungsgrundlagen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden festgelegt.

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude sind Planungsgrundlagen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden festgelegt.

Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

Dieses Regelwerk legt die Planungsgrundlagen und Anforderungen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden fest. 

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Barrierefreiheit

Barrierefreie WCs

Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen...

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