Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023
Vorgaben zu Wasser für den menschlichen Gebrauch
Als eines der am besten kontrollierten Lebensmittel unterliegt unser Trinkwasser der Überwachung durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die aktuelle Fassung wurde im Juni 2023 erlassen und setzt die EU-Richtlinie 2020/2184 (Schutz der menschlichen Gesundheit vor der Verunreinigung von Wasser) in deutsches Recht um. Sie ersetzt die mehrfach novellierte TrinkwV aus dem Jahr 2001.
In der Verordnung ist die Beschaffenheit von Trinkwasser mit entsprechenden Grenzwerten festgelegt. Sie definiert Trinkwasser als „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, das „rein und genusstauglich“ sein muss. Mikrobiologische, chemische und radiologische Anforderungen sowie weitere Indikatorparameter (§ 6-9) garantieren, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger oder Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthält.
Neuerungen 2023
Vorgeschrieben ist seit 2023 eine Risikobewertung und ein Risikomanagement für die komplette Versorgungskette. Ob das Risikomanagement den Anforderungen entspricht und vollständig ist, prüft das Gesundheitsamt. Hinzugekommen ist auch die Pflicht zu regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers und die Erstellung eines Untersuchungsplans sowie neue Qualitätsparameter für die Erfassung des mikrobiellen Risikos (z.B. durch somatische Coliphagen oder Microcystin-LR). Die Grenzwerte von Blei, Chrom und Arsen wurden ebenfalls verschärft. Für Betreiber gibt es eine neue Informationspflicht.
Der Text der Verordnung kann als pdf-Datei auf der Website des
Bundesjustizministeriums eingesehen werden (siehe
Surftipps).
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