Zuluft

In der Gebäudetechnik bezeichnet der Begriff Zuluft die einem Gebäude zugeführte Luft. Sie kann durch Filtern, Erwärmen (häufig durch Wärmerückgewinnung), Kühlen sowie Be- und Entfeuchten durch ein Lüftungsgerät vorbehandelt sein. Im Sinne der DIN EN 12792 Lüftung von Gebäuden - Symbole, Terminologie und graphische Symbole ist Zuluft definiert als „Luftstrom, der in einen Raum eintritt oder Luft, die aus der Anlage nach einer Behandlung in den Raum eintritt.“

Die Rohrleitungen für die Zuluft sind normgerecht nach Luftart und Luftrichtung zu kennzeichnen. Dies erfolgt durch rechteckige Schilder, die an ihren Enden zu Fließrichtungspfeilen zusammenlaufen. Die Farbe des jeweiligen Schildes (Farbkennzeichnung) steht für die Luftart und richtet sich nach der Anzahl der thermodynamischen Behandlungen (Heizen, Kühlen, Be-/Entfeuchten): Grün steht für unbehandelte Zuluft, Rot für einmal, Blau für zwei- bis dreimal und Violett für viermal behandelte Zuluft. Das Wort Zuluft ist grundsätzlich in Weiß auf den farbigen Hintergrund aufgebracht.

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