_Sicherheitstechnik
Zweimelderabhängigkeit
Maßnahme zur Verifizierung von Alarmzuständen. Der Brandalarm wird erst nach Ansprechen zweier Melder einer Meldergruppe eingeleitet. Mit Ansprechen des ersten Melders kann sowohl eine interne Alarmierung als auch eine Steuerfunktion eingeleitet werden. (Definition nach DIN VDE 0833-2)