_Fassade
Zustimmung im Einzelfall
Um innovative Konstruktionen, bzw. neuartige Baustoffe
(ungeregelte Bauprodukte) in Fassaden anwenden zu können, die nicht
nach Vorgaben von Normen geregelt sind, gibt es das baurechtliche
Instrument der „Zustimmung im Einzelfall“. Diese wird von der
obersten Landesbaubehörde erteilt. Im Gegensatz zu einer
bauaufsichtlichen Prüfung bzw. Zulassung gilt die Zustimmung nur
für das beantragte Bauvorhaben.
Fachwissen zum Thema
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