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Zustimmung im Einzelfall

Um innovative Konstruktionen, bzw. neuartige Baustoffe (ungeregelte Bauprodukte) in Fassaden anwenden zu können, die nicht nach Vorgaben von Normen geregelt sind, gibt es das baurechtliche Instrument der „Zustimmung im Einzelfall“. Diese wird von der obersten Landesbaubehörde erteilt. Im Gegensatz zu einer bauaufsichtlichen Prüfung bzw. Zulassung gilt die Zustimmung nur für das beantragte Bauvorhaben.

Fachwissen zum Thema

Die Glasfassade der Hamburger Elbphilharmonie setzt sich aus 1.100 unterschiedlichen Elementen zusammen, Architekten: Herzog & de Meuron

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