Zeiterfassung Digital
Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 steht fest, dass eine verlässliche, objektive Erfassung der Arbeitszeit in allen Einstellungsverhältnissen vorhanden sein muss. Die digitale Zeiterfassung ist laut Bundesarbeitsgericht jedoch nicht zwingend.
Die digitale Zeiterfassung ist ein effektives Mittel für die wirtschaftliche und gesunde Bürosteuerung. Sie ermöglicht eine akkurate, einfache und standortunabhängige Berechnung und Bearbeitung der Arbeits- und Projektzeiten, erstellt Übersichten zu den Arbeitsstunden und unterstützt bei der effizienten Ressourcenplanung. Zudem bieten die meisten elektronischen Zeiterfassungssysteme Zuordnungsoptionen, mit denen Planende ihre Stunden direkt mit Bezug auf Projekt und Leistungsphasen oder besonderen Leistungen buchen können. Das erleichtert die individuelle Einordnung und gleichzeitig einen essenziellen Teil des Büromanagements – die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
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