Überzähne

Bei Überzähnen handelt es sich um einen Höhenversatz zwischen zwei benachbarten Platten. Die Höhe von Überzähnen bei keramischen Belägen und Natursteinbelägen ist in den jeweiligen DIN-Normen nicht geregelt. Lediglich in DIN 18333 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Betonwerksteinarbeiten ist für die Ausführung der Beläge eine maximale Höhe der Überzähne von 1,5 Millimetern angegeben.

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