Innendämmung
Ihrem Namen entsprechend werden Innendämmungen auf der
Rauminnenseite der Bauteile angebracht. In der Regel sind es die
Anforderungen des Denkmalschutzes, die eine Innendämmung
vorschreiben bzw. nahelegen. Soll ein denkmalgeschütztes Gebäude
saniert werden, ist die Dämmung von außen oft nicht mit der reich
verzierten Fassade in Einklang zubringen.
Bauphysikalisch bringen Innendämmungen einige Nachteile mit sich:
Da die innere Dämmung verhindert, dass die Außenwand von der
Raumseite her erwärmt wird, können an der Innenseite der Außenwand
sehr niedrige Temperaturen auftreten. Wenn zugleich
Oberflächentemperaturen von weniger als 10°C und eine relative
Luftfeuchte von mehr als 50 % vorhanden sind, besteht die
Gefahr der Kondensat-
bzw. Tauwasserausfall
zwischen Außenwand und Innendämmung. Außerdem lassen sich Wärmebrücken
durch einbindende Bauteile mit einer innen angebrachten Dämmung
nicht verringern.
Da sehr viele Faktoren für das Raumklima ausschlaggebend sind,
bedarf die nachträglich Innendämmung eines Altbaus immer einer sehr
umsichtigen Planung und Ausführung.