Innendämmung

Ihrem Namen entsprechend werden Innendämmungen auf der Rauminnenseite der Bauteile angebracht. In der Regel sind es die Anforderungen des Denkmalschutzes, die eine Innendämmung vorschreiben bzw. nahelegen. Soll ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert werden, ist die Dämmung von außen oft nicht mit der reich verzierten Fassade in Einklang zubringen.

Bauphysikalisch bringen Innendämmungen einige Nachteile mit sich: Da die innere Dämmung verhindert, dass die Außenwand von der Raumseite her erwärmt wird, können an der Innenseite der Außenwand sehr niedrige Temperaturen auftreten. Wenn zugleich Oberflächentemperaturen von weniger als 10°C und eine relative Luftfeuchte von mehr als 50 % vorhanden sind, besteht die Gefahr der Kondensat- bzw. Tauwasserausfall zwischen Außenwand und Innendämmung. Außerdem lassen sich Wärmebrücken durch einbindende Bauteile mit einer innen angebrachten Dämmung nicht verringern.

Da sehr viele Faktoren für das Raumklima ausschlaggebend sind, bedarf die nachträglich Innendämmung eines Altbaus immer einer sehr umsichtigen Planung und Ausführung.

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