CE-Kennzeichnung
Die EG-Richtlinien für Bauprodukte erfordern die Anbringung
eines einheitliches Konformitätszeichen, der CE-Kennzeichnung (CE =
Communauté Européenne oder Certified Europe). Bei ihr handelt es
sich um ein EG-Richtlinienkonformitätszeichen und kein
Normenkonformitätszeichen. Damit hat es den Status eines
Verwaltungskennzeichens und ist kein Prüfzeichen.
Die CE-Kennzeichnung findet überall dort Anwendung, wo Prüfungen
und Zertifizierungen aufgrund von Gemeinschaftsaufgaben
erforderlich sind (sogenannter gesetzlich geregelter Bereich). Sie
sagt aus, dass die damit gekennzeichneten Produkte die
grundlegenden Anforderungen spezieller europäischer Richtlinien und
die mit den Richtlinien verfolgten Schutzziele erfüllen und dass
die einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt
wurden. Fällt ein Produkt unter mehrere Richtlinien, so bedeutet
das Zeichen die Übereinstimmung mit allen diesen Richtlinien. Die
CE-Kennzeichnung muss Aussagen zu verschiedenen
Produkteigenschaften, u.a. zum Brandverhalten, enthalten. Die
herstellerneutrale Produktbezeichnung ermöglicht eine europaweite
Vergleichbarkeit im Vertrieb.
Weiterführende Informationen zur CE-Kennzeichnung hat die
Generaldirektion (GD) Unternehmen und Industrie der Europäischen
Kommission auf ihrer Website zusammengestellt (siehe
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