MHolzBauRL
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) wurde im Juni 2021 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in der Fassung von Oktober 2020 veröffentlicht. Sie ersetzt die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) vom Juli 2004.
Die Novellierung konkretisiert u.a. die Vorschriften zu Konstruktionen aus brennbaren vorgefertigten Bauteilen, die in mehrgeschossigen Gebäuden zum Einsatz kommen. Unterschieden werden Holzbauweisen mit Hohlräumen (Holzrahmen- und Holztafelbauweise) und Holzbauweisen ohne Hohlräume bzw. ohne verfüllte Hohlräume (Massivholzbauweise).
Bauteile müssen mit der Neufassung nicht mehr vollständig vorgefertigt sein, um in den Anwendungsbereich der MHolzBauRL zu fallen – sie können auch auf der Baustelle erstellt werden. Neu geregelt wurde das Bauen mit Massivholz ohne vollständige Brandschutzbekleidung für die Gebäudeklassen 4 und 5 (bis zur Hochhausgrenze) sowie die Errichtung von Außenwandbekleidungen aus normalentflammbaren Baustoffen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5.
Die Muster-Holzbaurichtlinie steht auf der Webseite des DIBt kostenlos als Pdf-Datei zum Download zur Verfügung (siehe Surftipps).
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