_Sicherheitstechnik
Mehrfachverriegelnde Schlösser
Eine Mehrfachverriegelung besteht nach DIN 18251-3 aus
mindestens einem Hauptschloss und einem über dem Stulp verbundenen
Nebenschloss, wobei das Nebenschloss bzw. die Nebenschlösser über
das Hauptschloss bedient werden können. Somit besitzen
Mehrfachverriegelungen mindestens zwei Verriegelungspunkte.
Mehrfachverriegelungsschlösser werden nach DIN 18251-3
bewertet.