Brandschutzbekleidung
Wenn Bauteile die an sie gerichteten bauaufsichtlichen
Brandschutzanforderungen nicht selbst erfüllen, dienen
Brandschutzbekleidungen dazu, deren Feuerwiderstandsdauer zu
verbessern. Dies kann zum Beispiel bei Stützen, Trägern, Wänden,
Decken oder Leitungen nötig sein. Die Bauteile werden dazu meist
mit Gipskartonplatten oder anderen mineralischen Baustoffen
verkleidet. Dies schützt die Bauteile im Brandfall für eine
bestimmte Zeit vor einer zu großen Temperaturerhöhung und erhöht
damit deren Tragfähigkeit.
Das Zusammenspiel von Bauteil, Bekleidung sowie Belastung während
der Brandbeanspruchung entscheidet über die erzielte
Feuerwiderstandsdauer. Daher muss die gesamte Konstruktion entweder
entsprechend DIN EN 13501-2: Klassifizierung von Bauprodukten
und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2:
Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den
Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen
oder nach der gleichberechtigt gültigen DIN 4102: Brandverhalten
von Baustoffen und Bauteilen geprüft und klassifiziert werden.
DIN 4102 – Teil 4 enthält Darstellungen bereits
geprüfter Konstruktionen mit Brandschutzbekleidungen. Die dort
aufgeführten Beispiele gelten als geregelte Bauteile im Sinne der
Bauregellisten.
Vorgaben für die Tragwerksbemessung für den Brandfall,
einschließlich des Einflusses von Brandschutzbekleidungen, sind in
der europäische Normenreihe DIN EN 1991 bis DIN EN 1996 sowie DIN
EN 1999, den Eurocodes,
jeweils in Teil 1-2 enthalten. Die Muster-Richtlinie über
brandschutztechnische Anforderungen an hoch feuerhemmende Bauteile
in Holzbauweise (M-HFHHolzR) regelt die besonderen Anforderungen an
Brandschutzbekleidungen in Holzbauten (siehe auch Kapselkriterium).
Gallerie
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