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Brandschutzbekleidung

Wenn Bauteile die an sie gerichteten bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen nicht selbst erfüllen, dienen Brandschutzbekleidungen dazu, deren Feuerwiderstandsdauer zu verbessern. Dies kann zum Beispiel bei Stützen, Trägern, Wänden, Decken oder Leitungen nötig sein. Die Bauteile werden dazu meist mit Gipskartonplatten oder anderen mineralischen Baustoffen verkleidet. Dies schützt die Bauteile im Brandfall für eine bestimmte Zeit vor einer zu großen Temperaturerhöhung und erhöht damit deren Tragfähigkeit.

Das Zusammenspiel von Bauteil, Bekleidung sowie Belastung während der Brandbeanspruchung entscheidet über die erzielte Feuerwiderstandsdauer. Daher muss die gesamte Konstruktion entweder entsprechend DIN EN 13501-2: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen oder nach der gleichberechtigt gültigen DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen geprüft und klassifiziert werden. DIN 4102 – Teil 4 enthält Darstellungen bereits geprüfter Konstruktionen mit Brandschutzbekleidungen. Die dort aufgeführten Beispiele gelten als geregelte Bauteile im Sinne der Bauregellisten.

Vorgaben für die Tragwerksbemessung für den Brandfall, einschließlich des Einflusses von Brandschutzbekleidungen, sind in der europäische Normenreihe DIN EN 1991 bis DIN EN 1996 sowie DIN EN 1999, den Eurocodes, jeweils in Teil 1-2 enthalten. Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hoch feuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) regelt die besonderen Anforderungen an Brandschutzbekleidungen in Holzbauten (siehe auch Kapselkriterium).

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Fachwissen zum Thema

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

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