Brandschutznachweis
In den meisten Landesbauordnungen wird ein Brandschutznachweis
verlangt. Es gilt als Nachweis gegenüber den
Bauaufsichtsbehörden oder den Prüfingenieuren für vorbeugenden
Brandschutz und belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich
des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche
Anlage erfüllt sind. Meistens geschieht dies durch die Einhaltung
der Anforderungen aus der Bauordnung, kann aber ebenso durch
Abweichungen vom Baurecht erfolgen, bei denen durch vollwertige
Ersatzmaßnahmen (Kompensationen) das erforderliche Schutzziel der
baurechtlichen Bestimmung erreicht wird.
Erstellt wird der Brandschutznachweis in der Regel von dem
Entwurfsverfasser, der auch über die Berechtigung zum Erstellen von
Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren verfügt. Hiervon gibt es
in verschiedenen Bundesländern Ausnahmen.
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