Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter in Deutschland ist eine speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für die Implementierung und Überwachung des Brandschutzes (insbesondere aus den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes bzw. -nachweises) zuständig ist. Die Aufgaben und Pflichten umfassen die Planung, Organisation und Überwachung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden. Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind beispielsweise:
1. Brandschutzorganisation:
- Entwicklung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten
- Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen
- Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
2. Gefährdungsbeurteilung:
- Identifizierung von Brandgefahren
- Bewertung von Brandrisiken
- Vorschläge zur Verbesserung der Brandschutzmaßnahmen
3. Schulung und Unterweisung:
- Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen
- Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter über brandschutzrelevante Themen
4. Prüfung und Wartung:
- Überwachung der Wartung und Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Rauchmelder, Sprinkleranlagen)
- Regelmäßige Inspektionen und Begehungen der Gebäude auf brandschutzrelevante Mängel
5. Beratung:
- Beratung der Geschäftsführung und anderer Abteilungen in allen Fragen des Brandschutzes
- Zusammenarbeit mit Behörden und Versicherungen
6. Dokumentation:
- Führen von Berichten und Dokumentationen über durchgeführte Maßnahmen und festgestellte Mängel
- Aufzeichnung von Schulungen und Übungen
Die Anforderungen an einen Brandschutzbeauftragten können je nach Bundesland und Art des Unternehmens variieren. In der Regel muss ein Brandschutzbeauftragter eine spezielle Ausbildung absolvieren, die oft durch externe Einrichtungen bzw. Träger angeboten wird. Diese Ausbildung umfasst in der Regel theoretische und praktische Teile und schließt mit einer Prüfung ab.
Der Einsatz eines Brandschutzbeauftragten ist in vielen Unternehmen, insbesondere in solchen mit erhöhtem Brandrisiko oder großen Menschenansammlungen, gesetzlich vorgeschrieben. Für die Bestellung muss mindestens der Abschluss einer Berufsausbildung vorliegen und eine spezifische Ausbildung absolviert werden. Regelungen dazu enthält die DGUV-Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
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