Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Brandklasse

Brennbare Stoffe werden in unterschiedliche Brandklassen eingeteilt. Zu den brennbaren Stoffen zählen alle festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffe, die brennen können. Die Einteilung erfolgt anhand des erforderlichen Löschmittels. Die DIN EN 2 Brandklassen ordnet die verschiedenen Stoffe den Brandklassen A bis D sowie F zu, legt die geeigneten Löschmittel fest und gibt weitere Hinweise zum Löschverfahren. Das Löschvermögen von Feuerlöschern wird als Leistungsklasse durch eine Zahlen-Buchstaben-Kombination angegeben, die das Löschobjekt und die Brandklasse bezeichnet. Folgende Brandklassen werden unterschieden:

Brandklasse A
Der Brandklasse A werden Brände von festen Stoffen zugeordnet, die hauptsächlich organischer Natur sind und normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Dazu zählen unter anderem zählen Holz, Stroh, Kohle, Papier, Heu, Gummi, Textilien sowie einige Kunststoffe. Geeignete Löschmittel sind Wasser, wässrige Lösungen, Schaum und ABC-Pulver.

Brandklasse B
In der Brandklasse B werden Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen zusammengefasst, die unter reiner Flammenbildung verbrennen. Dazu gehören unter anderem Benzin, Benzol, Heizöl, Diesel, Alkohol, Teer, Wachs, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Aceton, Ether, Harz sowie viele Kunststoffe. Sie werden mittels Schaum, Kohlendioxid, BC-Pulver und ABC-Pulver gelöscht. Es besteht die Gefahr der Brandausweitung durch Überlaufen oder Heruntertropfen. Es kann zu Verpuffungen und Explosionen kommen.

Brandklasse C
Der Brandklasse C gehören Brände von Gasen an, die unter reiner Flammenbildung verbrennen. Unter anderem zählen hierzu Acetylen, Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan sowie Stadtgas. Als Löschmittel eignen sich Schaum, Kohlendioxid (nur Gaslöscher), BC-Pulver und ABC-Pulver. Bei unter Druck austretenden Gasen können Stichflammen entstehen. Außerdem kann es zu Verpuffungen und Explosionen oder zum Zerbersten von Behältern kommen. Brände von Gasen dürfen erst dann gelöscht werden, wenn die Gaszufuhr unterbrochen wurde.

Brandklasse D
Der Brandklasse D werden Brände von Metallen zugeordnet, die unter Sprühen von Funken verbrennen und eine Schmelze bilden. Dazu zählen unter anderem Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium und deren Legierungen. Geeignete Löschmittel sind Metallbrandpulver (D-Pulver), trockener Sand, Graugussspäne (Magnesiumbrände), Natriumchlorid, Zement. Hier dürfen niemals Wasser oder Schaum verwendet werden, da Explosionsgefahr besteht.

Brandklasse F
Die Brandklasse F umfasst Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten sowie sonstigen Kücheneinrichtungen, die unter reiner Flammenbildung verbrennen. Als Löschmittel eignen sich Fettbrandlöscher mit speziellen Lösungen zur Verseifung und Kohlendioxid. Schaum, ABC- und BC-Löschpulver sind nur bedingt geeignet. Es darf kein Wasser verwendet werden, da die Gefahr einer Fettexplosion besteht.

Mittlerweile wurde die Brandklasse E, die für Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen galt, abgeschafft, da dort alle Feuerlöscher eingesetzt werden können, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Feuerlöscher

Löschanlagen/​-mittel

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind tragbare Feuerlöschgeräte, die von Hand bedient werden können und im betriebsbereiten Zustand ein Gesamtgewicht...

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Zur Glossar Übersicht