Geregelte Sonderbauten
Für geregelte Sonderbauten
existieren Muster-Verordnungen, die sogenannten
Sonderbauverordnungen wie z.B. die Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR,
die Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättV oder die
Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO, die durch die Bauministerkonferenz
herausgegeben werden. Teilweise werden auf Basis dieser Muster in
verschiedenen Bundesländern eigene Verordnungen
verabschiedet.
Zu den geregelten Sonderbauten gehören unter anderem Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 2.000 m² Bruttofläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten ohne Ferienwohnungen und Schulen. Alle geregelten und ungeregelten Sonderbauten sowie entsprechenden Musterverordnungen finden Sie im Beitrag „Anforderungen und Arten von Sonderbauten“.
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