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Geregelte Sonderbauten

Für geregelte Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die sogenannten Sonderbauverordnungen wie z.B. die Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR, die Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättV oder die Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO, die durch die Bauministerkonferenz herausgegeben werden. Teilweise werden auf Basis dieser Muster in verschiedenen Bundesländern eigene Verordnungen verabschiedet.

Zu den geregelten Sonderbauten gehören unter anderem Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 2.000 m² Bruttofläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten ohne Ferienwohnungen und Schulen. Alle geregelten und ungeregelten Sonderbauten sowie entsprechenden Musterverordnungen finden Sie im Beitrag „Anforderungen und Arten von Sonderbauten“.

Fachwissen zum Thema

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Sonderbauten

Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Sonderbauten

Hochhäuser

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz.

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Sonderbauten

Verkaufsstätten

Für welche Verkaufsräume und Ladenstraßen gilt die MVkVO, und welche Regelungen enthält die Verordnung in Bezug auf Brandabschnitte, Rettungswege, technische Anlagen und Einrichtungen?

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Sonderbauten

Versammlungsstätten

Welche Gebäude und Nutzungsarten gelten als Versammlungsstätten, welche Vorgaben gelten für Bauteile, Rettungswege und technische Einrichtungen?

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