Gefahrenverhütungsschau
In speziellen Fällen unterliegen Gebäude (insbesondere Bestandsgebäude) einer besonderen Prüfung hinsichtlich des Brandschutzes: der Gefahrenverhütungsschau (je nach Bundesland auch Feuerbeschau, Brandsicherheitsschau oder Brandverhütungsschau genannt). Kriterien für die Notwendigkeit einer Gefahrenverhütungsschau können die Art des Gebäudes, dessen Nutzung, Lage oder auch sein Zustand sein. Insbesondere die Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen im Brandfall kann Anlass für eine Gefahrenverhütungsschau sein.
Die Gefahrenverhütungsschau ist im Allgemeinen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes angesiedelt und wird in der Regel durch die jeweils zuständige Feuerwehr durchgeführt. Die Feuerwehr überprüft vor Ort im Rahmen einer Begehung und durch die Kontrolle von Unterlagen die Einhaltung brandschutzrelevanter Vorgaben. Wesentliche Aspekte dabei sind die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer der baulichen Anlagen, die Möglichkeit der Selbstrettung im Brand‐ und Gefahrenfall sowie die Möglichkeit effizienter Rettungs‐ und Brandbekämpfungsmaßnahmen.
Werden bei einer Gefahrenverhütungsschau wesentliche Mängel
festgestellt, gibt es eine Frist, nach deren Ablauf die Beseitigung
der beanstandeten Punkte überprüft wird.
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