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Entflammbarkeit

Die physikalische Stoffeigenschaft der Entflammbarkeit beschreibt, wie „schwer“ oder „einfach“ sich ein brennbarer Stoff unter Zuhilfenahme von Sauerstoff und einer Wärmequelle entzünden lässt. Unterschieden wird zwischen Brennbarkeit (grundsätzliche Eigenschaft eines Stoffes, brennen zu können – eine „binäre“ Stoffeigenschaft) und Entflammbarkeit (welche einen grundsätzlich brennbaren Stoff voraussetzt).

Die Entflammbarkeit ist ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen im Rahmen des Brandschutzes – insbesondere der sogenannte Flammpunkt, also die zur Entzündung notwendige Temperatur.

In Deutschland erfolgt die Einstufung von Baustoffen in Bezug auf deren Entflammbarkeit nach der (noch) gültigen DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen; diese wird durch die Europäische Norm EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten abgelöst, was den Produktvergleich wesentlich erleichtern wird.

Die DIN 4102-1 unterscheidet hinsichtlich der Entflammbarkeit Baustoffe der Klassen B3 (leicht entflammbare Materialien), B2 (normal entflammbare Materialien wie beispielsweise Holz) und B1 (schwer entflammbare bzw. selbstverlöschende Materialien).

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